Vermögen aufbauen
Abschreibung, die sich rechnen muss.
Denkmalimmobilien bieten erhöhte Abschreibung auf die Sanierungskosten. Damit sich das lohnt, müssen Objekt, Steuer und Finanzierung zusammenpassen.
Darum geht es
Steuervorteil mit Substanz.
Bei vermieteten Denkmalen lassen sich die begünstigten Sanierungskosten über zwölf Jahre vollständig abschreiben, acht Jahre mit je 9 Prozent und vier Jahre mit je 7 Prozent. Bei Selbstnutzung gilt eine eigene Regelung über zehn Jahre.
Für die Finanzierung zählt vor allem die Aufteilung zwischen Altbausubstanz und Sanierungsanteil, der Zahlungsplan des Bauträgers und die Frage, wie Zins und Tilgung zur Steuerwirkung passen. Wir stimmen das mit dir und deinem Steuerberater ab, die steuerliche Beratung selbst bleibt bei ihm.
Worauf es ankommt
Was ein Denkmal braucht.
Worauf wir bei der Finanzierung achten.
Der Sanierungsanteil bestimmt die Abschreibung.
Bereitstellungszinsen und Bauzeit einplanen.
Bei Effizienzstandard teils mit Tilgungszuschuss.
Zins, Tilgung und Liquidität auf die Steuerwirkung abgestimmt.
Selbst rechnen
Erst rechnen, dann reden.
Ohne Anmeldung und ohne Datenerfassung. Die Werte bleiben in deinem Browser.
Fälle aus der Praxis
So sieht das in der Praxis aus.
Wie funktioniert die Denkmal-Abschreibung?
Bei Vermietung können die begünstigten Sanierungskosten über zwölf Jahre abgeschrieben werden: acht Jahre je 9 Prozent, vier Jahre je 7 Prozent. Voraussetzung ist unter anderem eine Bescheinigung der Denkmalbehörde. Die Details klärt dein Steuerberater.
Finanzieren Banken Denkmalimmobilien anders?
Oft ja. Manche Banken sind bei Denkmalen zurückhaltender, andere haben sich darauf spezialisiert. Entscheidend sind Bauträger, Zahlungsplan und Beleihungswert.
Kann ich ein Denkmal auch selbst bewohnen?
Ja. Dann gilt eine eigene steuerliche Regelung mit geringerer Wirkung. Ob sich das rechnet, hängt vom Einzelfall ab.
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