Vermögen aufbauen

Abschreibung, die sich rechnen muss.

Denkmalimmobilien bieten erhöhte Abschreibung auf die Sanierungskosten. Damit sich das lohnt, müssen Objekt, Steuer und Finanzierung zusammenpassen.

§ 7i EStGerhöhte Abschreibung bei Vermietung
§ 10f EStGbei Selbstnutzung
Sanierungsanteilträgt die Steuerwirkung
Steuerberatervon Anfang an eingebunden

Darum geht es

Steuervorteil mit Substanz.

Bei vermieteten Denkmalen lassen sich die begünstigten Sanierungskosten über zwölf Jahre vollständig abschreiben, acht Jahre mit je 9 Prozent und vier Jahre mit je 7 Prozent. Bei Selbstnutzung gilt eine eigene Regelung über zehn Jahre.

Für die Finanzierung zählt vor allem die Aufteilung zwischen Altbausubstanz und Sanierungsanteil, der Zahlungsplan des Bauträgers und die Frage, wie Zins und Tilgung zur Steuerwirkung passen. Wir stimmen das mit dir und deinem Steuerberater ab, die steuerliche Beratung selbst bleibt bei ihm.

Worauf es ankommt

Was ein Denkmal braucht.

Worauf wir bei der Finanzierung achten.

AufteilungSanierung und Altbau

Der Sanierungsanteil bestimmt die Abschreibung.

ZahlungsplanAbruf nach Baufortschritt

Bereitstellungszinsen und Bauzeit einplanen.

FörderungFörderkredit möglich

Bei Effizienzstandard teils mit Tilgungszuschuss.

SteuerMit dem Steuerberater

Zins, Tilgung und Liquidität auf die Steuerwirkung abgestimmt.

Selbst rechnen

Erst rechnen, dann reden.

Ohne Anmeldung und ohne Datenerfassung. Die Werte bleiben in deinem Browser.

Häufige Fragen

Frag ruhig.

Mehr Antworten im Ratgeber.

Wie funktioniert die Denkmal-Abschreibung?

Bei Vermietung können die begünstigten Sanierungskosten über zwölf Jahre abgeschrieben werden: acht Jahre je 9 Prozent, vier Jahre je 7 Prozent. Voraussetzung ist unter anderem eine Bescheinigung der Denkmalbehörde. Die Details klärt dein Steuerberater.

Finanzieren Banken Denkmalimmobilien anders?

Oft ja. Manche Banken sind bei Denkmalen zurückhaltender, andere haben sich darauf spezialisiert. Entscheidend sind Bauträger, Zahlungsplan und Beleihungswert.

Kann ich ein Denkmal auch selbst bewohnen?

Ja. Dann gilt eine eigene steuerliche Regelung mit geringerer Wirkung. Ob sich das rechnet, hängt vom Einzelfall ab.

Kontakt

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Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags und schlagen dir einen Termin vor. Persönlich in Dresden oder bundesweit per Video.

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