Anschluss
Die Bank wechseln, wenn es sich rechnet.
Endet deine Zinsbindung, kannst du ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu einer anderen Bank wechseln. Wir organisieren den Wechsel mit dir.
Darum geht es
Wechseln ist einfacher, als du denkst.
Zum Ende der Zinsbindung kannst du dein Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen. Die neue Bank übernimmt die bestehende Grundschuld per Abtretung, das ist günstiger als eine neue Eintragung.
Läuft deine Zinsbindung länger als zehn Jahre, hast du nach zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung ein gesetzliches Kündigungsrecht mit sechs Monaten Frist. Das übersehen viele. Wir prüfen, ob es für dich greift.
Worauf es ankommt
Der Wechsel in vier Schritten.
Was bei einer Umschuldung passiert.
Stand zum Ablauf und Kündigungsfristen prüfen.
Mehrere Banken, gleiche Eckdaten.
Die alte Bank überträgt die Sicherheit.
Neue Bindung startet ohne Lücke.
Selbst rechnen
Erst rechnen, dann reden.
Ohne Anmeldung und ohne Datenerfassung. Die Werte bleiben in deinem Browser.
Fälle aus der Praxis
So sieht das in der Praxis aus.
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Eine Entschädigung, die die Bank verlangt, wenn du ein Darlehen vor Ende der Zinsbindung zurückzahlst. Zum Ablauf der Zinsbindung fällt sie nicht an.
Was kostet ein Bankwechsel?
Vor allem die Kosten für die Grundschuldabtretung bei Notar und Grundbuch. Sie sind meist deutlich geringer als eine neue Grundschuld und fallen im Zinsvergleich selten ins Gewicht.
Was bedeutet das Kündigungsrecht nach § 489 BGB?
Bei Zinsbindungen über zehn Jahre kannst du nach zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
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